Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm auf neue inhaltliche Schwerpunkte festgelegt. Die Forderungen aus dem Volksbegehren sind daher nicht mehr in dieser Brisanz gegeben wie noch vor einem Jahr. Dennoch wäre ein Abwarten mit der Einreichung bis Ende 2018 zielführend gewesen, um auf eventuelle Änderungen der im Regierungsprogramm festgelegten Schwerpunkte rasch reagieren zu können. Durch eine aktuelle Gesetzesänderung verlieren die 27.000 unterschriebenen Unterstützungserklärungen allerdings nicht erst Ende 2018, sondern bereits mit 31. März 2018 ihre Gültigkeit. Der Vorstand der NÖ Ärztekammer hat daher am 31. Jänner einstimmig beschlossen, das Volksbegehren SOS Medizin trotz des Erreichens der notwendigen Unterstützungserklärungen nicht beim Ministerium einzubringen.