In Niederösterreich sind mehr als die Hälfte der niedergelassenen Ärzte als Wahlärzte tätig. Sucht ein Patient einen Wahlarzt auf, muss das Honorar vorerst selbst übernommen, kann aber anschließend bei der Krankenkasse eingereicht werden. In weiterer Folge bekommt der Patient in der Regel einen Teil der Kosten rückerstattet. Seit 1955 haben Patienten in Österreich diese Möglichkeit, Honorare von Wahlärztinnen und -ärzten bei ihrer Krankenkasse einzureichen und eine Kostenrückerstattung zu beantragen.
Recht auf Rückerstattung der Wahlarztkosten ist in Gefahr
Besonders in letzter Zeit hört man immer öfter die Forderung der Politik, diese Rückerstattung der Wahlarztkosten streichen zu wollen, und zwar meist unter dem Vorwand, dass dadurch die Zweiklassenmedizin eingedämmt werden könne. Doch dieses Argument ist nicht nur falsch, es ist auch zynisch.
- Denn die Abschaffung der Wahlarztkosten-Rückerstattung ist eine äußerst unsoziale Maßnahme. Nur so können sich viele Menschen eine ärztliche Versorgung abseits des Kassenwesens leisten. Die Kostenrückerstattung hilft ja gerade sozial schlechter gestellten Menschen, ihren Arzt des Vertrauens frei wählen zu können, auch wenn er keinen Vertrag mit der Krankenkasse hat. Vor allem für jene Menschen mit geringerem Einkommen würde dies das Ende der freien Arztwahl bedeuten.
- Dazu kommt, dass in Niederösterreich die Wahlarzt-Kostenrückerstattung nicht einmal fünf Prozent der Ausgaben der Gebietskrankenkasse für Kassenärzte ausmacht. Da die Patienten beim Wahlarzt einen Teil des Honorars selbst bezahlen müssen, erspart sich die Krankenkasse bei jedem Wahlarztbesuch sogar Geld, obwohl Sie als Patient volle Kassenbeiträge leisten.
Hauptgründe, eine Wahlärztin oder einen Wahlarzt aufzusuchen, sind zusätzliche Zeit, die sich Wahlärzte für ausführliche Gespräche leichter nehmen können, oder einfach der Umstand, dass es keinen Kassenarzt in der näheren Umgebung gibt.
Die Ärztekammer für Niederösterreich lehnt die laufenden Diskussionen über eine Abschaffung der Wahlarztkosten-Rückerstattung vehement ab und fordert die verfassungsrechtliche Verankerung der Kostenrückerstattung und damit den Fortbestand der gemeinsamen medizinischen Versorgung durch Kassenärzte UND Wahlärzte im niedergelassenen Bereich! Wünschen Sie dies auch, dann unterstützen Sie bitte das Volksbegehren „SOS Medizin“ der NÖ Ärztekammer!