Erst im Jahr 2014 wurde das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz an die Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie angepasst. Ein großer Fortschritt, denn in den Jahrzehnten davor arbeiteten Spitalsärztinnen und -ärzte nicht selten 72 Stunden pro Woche und mussten extrem lange durchgehende Dienste mit bis zu 49 Stunden in einem Stück absolvieren.
Im neuen nun geltenden Arbeitszeitgesetz für Spitalsärztinnen und Spitalsärzte wurde vor zwei Jahren verankert, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bis Juli 2021 auf maximal 48 Stunden pro Woche reduziert werden muss und durchgehende Dienste nicht länger als 25 Stunden dauern dürfen.
Nun ist bekannt geworden, dass die Politik plant, ärztliche Leistungen von den Ordinationen ins Krankenhaus zu verlagern. Aus Kostengründen und weil personelle Aufstockungen aufgrund des Ärztemangels kaum möglich sind, soll die Begrenzung der Arbeitszeit wieder aufgeweicht werden. Damit könnten Ärztinnen und Ärzte wie früher zu einer höheren Wochenarbeitszeit und längeren Diensten eingeteilt werden.
Doch wenn es um Sicherheit und Qualität geht, müssen im Interesse von Patienten und Ärzten bestehende Gesetze eingehalten werden. Wenn auch Sie dieser Ansicht sind, unterstützen Sie bitte das Volksbegehren „SOS Medizin“ der NÖ Ärztekammer!