APA, 3.2.2017, 13:53 Uhr

Volksbegehren „SOS Medizin“: Initiator sieht weiter „Ungereimtheiten“ 
NÖ Ärztekammer: Offensichtlich Informationsmangel in einigen Gemeinden

Rund um das Volksbegehren „SOS Medizin“ hat die Initiatorin, die NÖ Ärztekammer, am Freitag erneut von „Ungereimtheiten“ bei der Abwicklung von Unterstützungserklärungen gesprochen. „Offensichtlich liegt in einigen Gemeinden ein Informationsmangel vor, den wir im Idealfall gemeinsam beheben sollten“, meinte Christoph Reisner, Präsident der NÖ Ärztekammer, in Richtung Gemeindevertreter des Landes.

„Es wurde uns sowohl schriftlich als auch telefonisch von zahlreichen Problemen bei der Bestätigung, Aufbewahrung oder Weiterleitung von Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren ‚SOS Medizin‘ berichtet“, verwies Reisner zum wiederholten Male auf „zahlreiche Beschwerden von Personen aus Niederösterreich und Wien“ bei der Ärztekammer. Deshalb habe man alle Gemeinden Niederösterreichs in einem Schreiben auf ihre gesetzliche Verpflichtung zur korrekten Abwicklung des Einleitungsverfahrens für ein Volksbegehren hingewiesen. Gleichzeitig habe man sich für die Kooperationsbereitschaft von Gemeinden bedankt, in denen die Abwicklung funktioniere.

Die Präsidenten des NÖ Gemeindebundes und des NÖ Gemeindevertreterverbandes hatten am Donnerstag betont, die Kommunen würden ihren gesetzlichen Verpflichtungen „zu 100 Prozent nachkommen“. Damit hatten sie auf den Vorwurf der NÖ Ärztekammer reagiert, die einen „Boykott“ ihres Volksbegehrens durch manche Gemeinden sah.

Einzelne Ortsnamen habe man bewusst nicht öffentlich genannt, weil man nicht kollektiv alle dort beschäftigten Mitarbeiter beschuldigen wollte, teilte die NÖ Ärztekammer mit. Die Liste der betroffenen Gemeinden in Niederösterreich sei Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl persönlich übermittelt worden. „Wenn – wie Präsident Riedl beteuert – die Mitwirkung an Volksbegehren zu den Routineaufgaben der Gemeinden gehört, fragen wir uns, wie es zu so vielen Ungereimtheiten kommen kann“, meinte der NÖ Ärztekammer-Präsident. Laut Reisner haben sich die Wahlbehörde in Wien und die zuständige Abteilung im Innenministerium bei der Ärztekammer gemeldet, um mit betroffenen Bezirksämtern und Gemeinden Kontakt aufzunehmen und Mitarbeitern die Rechtslage zu erläutern.

Unterstützungserklärungen für „SOS Medizin“ können seit Mitte November abgegeben werden. Die Frist läuft bis 28. Februar. Für die Einleitung eines Volksbegehrens sind 8.401 Unterschriften notwendig.